Allegemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel abgeschlossen werden. Sie können durch Einzelfallregelungen geändert oder ersetzt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen deutlich und allgemein sichtbar im Hotel (insbesondere Rezeptionsbereich) aus.
Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln.
Auftraggeber im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
2. Abschluss des Gastaufnahmevertrags
Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Gastaufnahmevertrag gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Hotelübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder – falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war – bereitgestellt worden ist.
Weicht der Inhalt der Zimmerbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vom Gothmann's Hotel vor, an das Gothmann's Hotel für die Dauer von zwei Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast innerhalb der Bindungsfrist dem Hotel „ Acht Linden“ die Annahme erklärt.
3. Reservierungen
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z. B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Gothmann's Hotel ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens Gothmann's Hotel bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Gothmann's Hotel ist berechtigt reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
4. Preisänderungen
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung einen Zeitraum von mehr als vier Monaten und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis von Gothmann's Hotel angemessen, höchstens jedoch um bis zu 10% erhöht werden.
5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind - soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind - mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten ist Gothmann's Hotel in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushang im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.
Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt Gothmann's Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast in allen Gothmann's Hotel einzustellen. Voraussetzung ist, dass Gothmann's Hotel die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen bewirkt.
Übersteigt der Rechnungsbetrag EUR 250,00 oder hält sich der Gast länger als sechs Tage im Hotel auf, so ist Gothmann's Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
6. Vorauszahlungen
Gothmann's Hotel ist berechtigt, von einem Gast, der nicht reserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe eines Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrags zu verlangen.
Gothmann's Hotel kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.
7. Stornierungen, Stornogebühren
In Fällen der Stornierungen von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von Gothmann's Hotel angebotenen Leistungen, werden die bestellten und reservierten, aber vom Gast nicht in Anspruch genommenen, seitens des Hotels aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbesondere für die Logis der Gäste, die Miete für Konferenz- und Funktionsräume und/oder die Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen durch Gothmann's Hotel dem Gast berechnet:
Stornierungen zwischen einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 30% der bestellten/reservierten Leistungen.
Stornierung zwischen einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 60% der bestellten/reservierten Leistungen.
Stornierung zwischen einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 80% der bestellten/reservierten Leistungen.
Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen oder Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 100% derbestellten/reservierten Leistungen.
Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer erzielt werden.
Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
8. Haftung
Für die Haftung von Gothmann's Hotel gelten die §§ 701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von Gothmann's Hotel, deren gesetzlichem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Einsprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Beherbergungsvertrages verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Beendigung des Beherbergungsvertrages geltend gemacht werden. Die Verfallfrist ist gehemmt, solange der Gast durch höhere Gewalt oder ohne Verschulden nachweislich an der Einhaltung der Frist gehindert ist.
9. Mitwirkungspflicht
Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich Gothmann's Hotel mitzuteilen. Gothmann's Hotel wird in diesem Falle für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
10. Einstellbedingungen für Kraftfahrzeuge
Die Benutzung der Tiefgarage und der Parkplätze erfolgt unter Anerkennung der nachfolgenden Einstellbedingungen und auf eigene Gefahr. Eine Verwahrung von Gegenständen findet nicht statt. Gothmann's Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden durch Dritte. Gothmann's Hotel haftet nur für Schäden, die nachweislich vom Personal grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden. Ansprüche aus solchen Schäden müssen vor dem Verlassen des Parkplatzes oder der Tiefgarage geltend gemacht werden. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten sinngemäß.
11. Sonstige Bestimmungen
a) In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
b) Der Gast ist nur zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
c) Der Gast ist gegenüber Gothmann's Hotel verpflichtet, den Verlust von eingebrachten Sachen unverzüglich, spätestens jedoch bei der Abreise geltend zu machen.
d) Der Gast haftet für alle Schäden, die von ihm in seinem Zimmer in der vereinbarten Nutzungszeit verursacht worden sind.
e) Die Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht für die einer abschließenden Regelung.
f) Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Gothmann's Hotel und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
g) Gerichtsstand ist das für den jeweiligen Standort des Gothmann's Hotel zuständige Amts- bzw. Landgericht.
Die nachstehenden „Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ergänzen die im vorstehend Abschnitt enthaltenen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”.
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gothmann's Hotel
II. BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SEMINARE, KONFERENZEN UND BANKETTVERANSTALTUNGEN
1. Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Gothmann's Hotel zur Durchführung von Veranstaltungen wie Bankette, Seminare, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen des Hotels. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Gothmann's Hotel.
2. Veranstalter
Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber Gothmann's Hotel gegenüber auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigt auftretende Person als Gesamtschuldner.
3. Bankettveranstaltungen, Seminare
Unter Bankettveranstaltungen werden insbesondere größere Veranstaltungen wie Hochzeiten, gemeinsame Essen, Tanzveranstaltungen, kalte Büffets etc. verstanden.
Unter Seminaren bzw. Konferenzen werden üblicherweise Diskussionsrunden, Ausbildungsveranstaltungen, Vorträge etc. verstanden.
4. Reservierungen
Jede Reservierung wird erst aufgrund schriftlicher Bestätigung seitens Gothmann's Hotel wirksam.
Gothmann's Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Diese ist spätestens sechs Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Wird die Vorauszahlung auch nach verstreichen einer von Gothmann's Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Gothmann's Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5. Preisgarantie
Die in der Bestätigung angegebenen Preise gelten für vier Monaten ab Wirksamkeit der Reservierung. Erhöht sich der von Gothmann's Hotel für derartige Leistungen berechnete Preis nach dem oben angegebenen Zeitraum, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch bis zu 10% erhöht werden.
6. Teilnehmerzahl und Couvertgarantie
Die vom Veranstalter bei der Reservierung angegebene Teilnehmerzahl ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Kann der Veranstalter die Zahl der Teilnehmer nur ungefähr angeben, so sind Abweichungen bis zu 10% nach oben oder unten gegenüber der zunächst angegebenen Anzahl möglich; allerdings ist in diesem Fall die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens fünf Arbeitstage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls übernimmt Gothmann's Hotel keine Garantie dafür, dass bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl darüber hinaus die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden; in diesem Fall erfolgt die Abrechnung im Übrigen auf der Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Bei einer Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung auf der Basis der bei der Reservierung angegebenen Personenzahl; im Übrigen gelten die Regelungen für Stornierungen gem. I Ziffer 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
7. Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag
a) Gothmann's Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn beispielsweise
höhere Gewalt oder andere Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z.B. des Veranstalters oder des Zwecks) gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann;
der Veranstalter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen in das Gothmann's Hotel einlädt.
Bei einem Rücktritt besteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegenüber Gothmann's Hotel, soweit Gothmann's Hotel nicht Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit nachgewiesen werden kann; Gothmann's Hotel kann dabei entsprechend den Regelungen für Stornierung gem. I. Ziffer 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfahren und auch Stornogebühren verlangen.
b) Bei politischen oder weltanschaulich/religiösen Veranstaltungen oder wenn der Veranstalter eine politische oder weltanschaulich/religiöse Vereinigung ist, bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass es sich um derartige Veranstaltungen oder Vereinigungen handelt, so ist das Hotel berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und Stornogebühren gem. I. Ziffer 7. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.
8. Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag
Im Übrigen gelten für Stornierungen die Bestimmungen gem. I. Ziffer 7. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Gothmann's Hotel übernimmt keine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Gegenständen oder Wertgegenständen, die vom Veranstalter, seinen Mitarbeitern bzw. Beauftragten in die Veranstaltungsräume oder das Hotel eingebracht werden. Eine Haftung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn dem Hotel Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Der Veranstalter ist gegenüber dem Hotel verpflichtet, den Verlust von eingebrachten Sachen unverzüglich, spätestens jedoch bei der Abreise geltend zu machen.
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen.
Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht nach, so ist das Hotel berechtigt, die Entfernung und die Lagerung zu Lasten des Veranstalters vorzunehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibens Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens vorbehalten.
10. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäuden, Inventar und Technik, die durch die Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte oder durch ihn selbst verursacht werden ohne Verschuldensnachweis.
Das Hotel kann vom Veranstalter die Bereitstellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
11. Veranstaltungsgebühren
Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuziehen und anfallende Gebühren (GEMA-Gebühren etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Gebühren oder Schadensersatzansprüche aus diesem Grunde gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden, so stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhaber frei.
12. Änderung der Veranstaltungszeit, zusätzliche Leistungen
a) Reservierte Funktionsräume stehen dem Gast oder Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Verschieben sich die vereinbarten
Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es denn, dass dem Hotel Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
b) Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten, wie Telefon, Bar, zusätzlich bestellte Speisen und Getränke sind von jedem
Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Veranstalter gesamtschuldnerisch.
13. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der schriftlichen Zustimmung. Treten bei der Verwendung dieser Geräte Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels auf, so gehen diese zu Lasten des Veranstalters, soweit dem Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete Möglichkeiten des Hotels ungenutzt, kann das Hotel eine Ausfallvergütung berechnen. Störungen an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen, werden nach Möglichkeit sofort vom Hotel beseitigt.
Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
14. Sonstige Bestimmungen: Im Übrigen gelten die in Abschnitt I festgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
III. BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GRUPPEN
1. Preise:
Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Andernfalls sind die jeweils gültigen Gruppenpreislisten von Gothmann's Hotel maßgeblich.
2. Reservierungen:
Für Reservierungen von Gruppen gilt II. Ziffer 4 der Besonderen Geschäftsbedingungen entsprechend.
3. Zusätzliche Leistungen
Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten wie Telefon, Bar, zusätzlich bestellte Speisen und Getränke sind vor der Abreise von jedem Gruppenteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Gruppenveranstalter als Gesamtschuldner.
4. Schlussbestimmung:
Im Übrigen gelten die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Abschnitt I entsprechend, und zwar insbesondere auch bezüglich der Stornierungen/Stornogebühren.